Immobilien-Blog

Mietzuschuss – noch weitgehend unbekannt

17. Februar 2017

Seit dem 1. Januar 2016, also seit etwas mehr als einem Jahr, gewährt das Ministerium für Wohnungswesen in Luxemburg ansässigen, einkommensschwachen Personen eine finanzielle Hilfe von bis zu 300 € monatlich, um es ihnen zu ermöglichen, eine angemessene Wohnung zu mieten.

Die Jahresbilanz fiel ernüchternd aus: die Regierung rechnete mit 12 000 bis 19 000 Anträgen, eingereicht wurden aber lediglich 4 000. Die Hälfte dieser Anträge wurde abgewiesen, da die Voraussetzungen nicht erfüllt wurden, manchmal aufgrund kleiner Beträge im Grenzbereich.

Für 2017 werden die Voraussetzungen nun überarbeitet und man spricht bereits über eine Senkung der Einkommensschwelle. Bisher mussten für die Miete 33 % der Nettoeinkommen eines Haushaltes aufgewendet werden. Diese Grenze könnte auf 30 % oder sogar darunter gesenkt werden und somit könnten mehr Menschen sich qualifizieren und Anträge, die 2016 abgewiesen wurden, akzeptiert werden.

Nebst dem Einkommen bestehen weitere Voraussetzungen, welche es Ihnen möglicherweise erlauben werden, diese Beihilfe zu beziehen. Der Antragsteller muss unter anderem volljährig sein, rechtmäßig in Luxemburg wohnsässig sein, eine Wohnung mieten wollen oder bereits mieten. Die derzeitige/künftige Mietwohnung muss als dauerhafter Hauptwohnsitz dienen. Der Steuerzahler muss zum Zeitpunkt des Antrags ein regelmäßiges Einkommen über die sechs vorangegangenen Monate ausweisen können und darf nicht in einer öffentlichen Einrichtung leben.

Das bedauerliche Ergebnis von 2016 macht vor allem eines offensichtlich: der Mietzuschuss ist noch relativ unbekannt, obwohl viele Haushalte sie in Anspruch nehmen könnten. Das Ministerium für Wohnungswesen möchte nun die Kommunikation über diese Beihilfe weiter fördern. IMMOTOP.LU hat bereits die Initiative ergriffen, seine zahlreichen Leser zu informieren und Ihnen dabei zu helfen, davon profitieren zu können.

Alle Einzelheiten über diesen Zuschuss finden Sie hier.
Bewerten Sie Ihre Situation mithilfe des Mitzuschuss-Rechners.

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