Immobilien-Blog

Was Sie alles über den Immobilienkredit in Luxemburg wissen sollten - 2 Teil

16. September 2016

Am letzten Freitag haben wir den Finanzierungsplan für einen Immobilienkredit erläutert und die unterschiedlichen Kreditformeln erklärt, die Sie abschließen können. Dieser zweite Teil ist eine Zusammenfassung darüber, was man über Garantien und Versicherungen hinsichtlich des Immobilienkredits als auch über die steuerlichen Vorteile und den möglichen Staatshilfen für den Erwerb, Sanierung und Bau einer Wohnung wissen sollte.

Garantien und Versicherungen rund um das Wohnungsbaukredit

Die Hypothekengarantie, auch „echte Garantie“ genannt, wird im Allgemeinen von der Bank als erste genannt. Sie ermöglicht ihr, die Immobilie (oder vor der Unterzeichnung andere festgelegten Güter) zu erfassen und/ oder zu verkaufen, falls Sie die Zahlung der Tilgungsrate nicht mehr gewährleisten können. Das Ziel ist hier auch, die bereits aufgewendeten Kosten zurückzuerstatten. Sie sollten allerdings wissen, dass diese Garantie in Extremfällen und nur nachdem alle anderen Möglichkeiten in Betracht gezogen wurden verwendet wird.

Persönliche Bürgschaft eines Dritten

Diese Versicherung garantiert der Bank die Verwaltung der Rückerstattung Ihrer Tilgungsraten durch eine dritte Person, wenn Ihrerseits keine Zahlung erfolgt.

Der noch ausstehende Restbetrag oder Todesfall-, Invaliden-, Arbeitsunfähigkeitsversicherung für die Sorgenfreiheit Ihrer Lieben. Im Todesfall, bei Invalidität oder Arbeitsunfähigkeit, die Ihren Geldeingang und damit die Zahlung Ihrer Tilgungsraten gefährden würden, übernimmt der Versicherer die Rückzahlung an die Bank. Dadurch wird vermieden, dass eines Ihrer Familienmitglieder Ihren Kredit übernehmen muss. Diese Versicherung ist sehr ratsam. Das zurückgezahlte Kapital und die Dauer der Rückerstattung sind nicht festgelegt und allein von der Einrichtung und dem Vertrag abhängig. Stellen Sie Ihre Fragen und lesen Sie das Kleingedruckte! Unser Partner La Luxembourgeoise, der Versicherungsexperte, berät Sie gern.

Lohnabtretung

Sie ist weniger bekannt, weil sie zeitaufwendiger und mühsamer ist, und erlaubt Ihrer Bank oder Ihrem Kreditinstitut den Tilgungsbetrag direkt von Ihrem Gehalt abzuziehen. Ihr Gläubiger wird die Lohnabtretung beantragen müssen und sie wird erst nach Beurteilung und Bewilligung des Friedensgerichts angewandt. Danach wird der Arbeitgeber benachrichtigt, der seine Antwort an den Friedensrichter weiterleitet, bevor die Lohnabtretung endgültig bestätigt oder abgewiesen wird. 


Für mehr Informationen: http://www.itm.lu/de/home/faq/ddt/remuneration/cessions-saisies.html

Der vollständige Artikel ist nur auf Französisch verfügbar.

Weitere aktuelle Artikel :
Was Sie alles über den Immobilienkredit in Luxemburg wissen sollten
Die Immobiliensuche kehrt ebenfalls zurück!
Die ewige Debatte: Haus oder Wohnung?