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Expat Reiseführer – Energieversorger in Luxemburg: Wählen Sie Ihren Gasanbieter

25. Juli 2017

In Luxemburg werden Wohneinheiten mit Gas und/oder Elektrizität versorgt. Beim Umzug müssen die Bewohner ihren Vertrag vor ihrem Auszug kündigen. Wenn die Wohnung oder das Haus, das Sie auf Ihrer Wohnungssuche gefunden haben, eine Gaszufuhr benötigt, können Sie Ihren Anbieter selbst wählen.

Wenn die Vertragsbedingungen oder der Versorgungspreis geändert werden, können Sie Ihren Vertrag während seiner Laufzeit kündigen. Ihr neuer Gasanbieter wird sich dann um alle administrativen Abläufe im Zusammenhang mit Ihrer Kündigung kümmern. Beachten Sie jedoch die vertragliche Kündigungsfrist Ihres früheren Anbieters.

Die luxemburgische Rechtsordnung erlaubt Ihnen, den Gasanbieter kostenlos zu wechseln, vorausgesetzt, Ihr Vertrag ist zeitlich nicht limitiert. In so einem Fall müssen Sie den Anbieter für die vorzeitige Beendigung des Vertrages eventuell für seine Verluste entschädigen.

Falls Sie Ihren Gasanbieter wechseln, sollte dies keine vorübergehende Unterbrechung der Gaszufuhr während der Umstellung bedeuten. Die Verordnungen des Landes regeln alle Betriebsabläufe mit dem Ziel, die Möglichkeit von Unterbrechungen zu beseitigen.

Das ILR, die luxemburgische Energieregulierungsbehörde ("Institut Luxembourgeois de Régulation"), stellt ein Vergleichssystem zur Verfügung, wo Sie die Angebote der Anbieter vergleichen können. Es ist sehr hilfreich, wenn Sie die Anbieter des Landes noch nicht kennen!

Die Behörde unterstützt Sie auch bei Fragen und bietet einen Mediationsdienst an, falls es Probleme mit dem Vertrag oder dem Anbieter geben sollte. Zögern Sie nicht, sich mit ihnen in Verbindung zu setzen.


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