BEZAHLBARER WOHNUNGSBEITRAG MIT LANGFRISTIGER VERPFLICHTUNG
Bezahlbare Wohnung zum Verkauf mit einer Wohnfläche von 80,01 m² im Erdgeschoss eines Gebäudes aus dem Jahr 2025. Die Wohnung besteht aus 2 Schlafzimmern, 1 Duschbad, offener Küche/Wohnbereich, 3,12 m² Terrasse, 1 Keller und 1 Tiefgaragenstellplatz.
VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN KAUF:
- Einzelperson sein
- Haushalt mit maximal 2 unterhaltsberechtigten Kindern sein
- Besitz einer Berechtigungsbescheinigung für den Kauf von bezahlbarem Wohnraum, ausgestellt vom Wohnungsbeihilfedienst (11, rue de Hollerich, L-1741 Luxemburg)
- Darlehensvertrag mit einem Finanzinstitut haben
- Kein Eigentum in Luxemburg/im Ausland besitzen oder sich verpflichten, innerhalb des angegebenen Zeitraums eine Immobilie zu verkaufen
EIGENTUMSRECHT:
Der Anteil am Grundstück, auf dem die Wohnung gebaut ist, wird den Käufern übertragen durch Es wird ein Erbbaurecht für einen Zeitraum von 99 Jahren gewährt. Die jährliche Gebühr beträgt 50 € NI100 der gleitenden Lohnskala, derzeit 261,37 €/Jahr. Nach Ablauf des Langzeitmietvertrags behält sich der Wohnungsfonds das Recht vor: a) entweder eine Verlängerung des Langzeitmietvertrags für einen zwischen den Parteien zu vereinbarenden Zeitraum und zu vereinbarenden Bedingungen anzubieten; b) oder die auf dem Grundstück errichteten Gebäude gegen Zahlung des Wertes des fertiggestellten Rohbaus zurückzufordern. Nutzungspflicht: Der Käufer verpflichtet sich, die Wohnung während der gesamten Dauer des Langzeitmietvertrags als Hauptwohnsitz zu nutzen. Die Wohnung darf während der gesamten Dauer des Langzeitmietvertrags weder verkauft, vermietet noch anderweitig als zu Wohnzwecken genutzt werden. Vorkaufsrecht: Der Wohnungsfonds hat für die gesamte Dauer des Langzeitmietvertrags ein Vorkaufsrecht. Der vom Fonds im Falle eines Vorkaufs zu zahlende Preis entspricht dem vom Käufer an den Fonds gezahlten Preis, erhöht gemäß dem Baukostenindex (STATEC) und abhängig von etwaigen während der Nutzung des Objekts entstandenen potenziellen Verlusten. Zwei- und zehnjährige Garantie: Die Immobilie fällt unter die Artikel 1792 und 2270 des französischen Zivilgesetzbuches, da sie vor weniger als zehn Jahren errichtet wurde. Verkaufsdetails: – Gebühren zu zahlen von: Nicht offengelegt – Wärmedämmung: A – Agenturreferenz: LU:10374699K201xce0dec73-0be0-11f1-ae0b-42010a840a