
Was Sie über Immobilienerbschaften in Luxemburg wissen sollten
18. August 2025
In Luxemburg spielt der Notar eine Schlüsselrolle bei jeder Erbschaft. Er erstellt das Nachlassinventar, überprüft die gesetzliche oder testamentarische Erbfolge und unterstützt die Erben bei den erforderlichen Schritten, einschließlich der Einreichung der Erbschaftserklärung bei der Steuerverwaltung. Ein frühzeitiges Gespräch mit dem Notar hilft, die Erbfolge vorzubereiten und Konflikte zwischen den Erben zu vermeiden. Außerdem kann er Lösungen wie eine vorzeitige Schenkung vorschlagen, um Kosten zu senken und die Übertragung zu erleichtern.
Das luxemburgische Recht sieht einen Pflichtteil vor: Bestimmte Erben, wie die Kinder, können nicht vollständig von der Erbschaft ausgeschlossen werden. Ohne Testament folgt die Erbfolge der gesetzlichen Reihenfolge: Zuerst die Nachkommen (mit besonderen Rechten für den überlebenden Ehepartner), dann die Vorfahren, Seitenverwandten und schließlich der Staat, wenn keine Erben vorhanden sind. Ein klares Testament ist die beste Möglichkeit, seinen Willen zu äußern und Streitigkeiten zu vermeiden. Andernfalls können Erbschaften lange dauern, da jede Entscheidung über die Immobilie von allen Erben genehmigt werden muss.
In Luxemburg wird zwischen Erbschaftssteuer (wenn der Verstorbene in Luxemburg wohnte) und Erwerb durch Erbfall (wenn eine Immobilie in Luxemburg einem Nichtansässigen gehörte) unterschieden. In vielen Fällen sind Übertragungen in direkter Linie im Rahmen des gesetzlichen Anteils befreit, während Übertragungen zwischen Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern (seit mindestens 3 Jahren registriert) vollständig befreit sind. In anderen Fällen fallen je nach Verwandtschaftsgrad Steuern an, mit Grundsteuersätzen bis zu 15 %, zuzüglich Zuschlägen je nach Wert des Anteils, sodass der effektive Steuersatz über 15 % hinausgehen kann. Die Berechnung erfolgt auf Basis des Nettovermögens nach Abzug von Schulden und Kosten. Die offiziellen Tarife sind auf guichet.lu abrufbar.
Wenn eine Immobilie vererbt wird, erfolgt die Übertragung häufig in Gesamthandsgemeinschaft, d. h. jeder Erbe besitzt einen Anteil. Jede wichtige Entscheidung (Verkauf, Vermietung, Anteilskauf) erfordert die Zustimmung aller Erben sowie die Mitwirkung eines Notars. Um Blockaden zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Zukunft der Immobilie frühzeitig zu besprechen und eine Familienvereinbarung zu formalisieren. In einigen Fällen kann auch die Gründung einer Immobiliengesellschaft (SCI) die kollektive Verwaltung und Übertragung einer Immobilie erleichtern.
Die Erbschaftserklärung muss innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen eingereicht werden: 6 Monate, wenn der Tod in Luxemburg eingetreten ist, 8 Monate in einem anderen europäischen Land, 12 Monate in Amerika und 24 Monate anderswo. Auch wenn keine Steuer fällig ist, bleibt die Erklärung verpflichtend. Wenn die Erbschaft befreit ist (z. B. in direkter Linie oder zwischen Ehepartnern), kann die Verwaltung ein Freistellungszertifikat ausstellen.
In binationalen Familien oder wenn Vermögen in mehreren europäischen Ländern vorhanden ist, bietet die Verordnung (EU) Nr. 650/2012 ein praktisches Instrument: das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ). Dieses Dokument, das in Luxemburg wie in den meisten EU-Mitgliedstaaten anerkannt wird, ermöglicht es Erben, ihre Rechte nachzuweisen, ohne mehrere lokale Verfahren einleiten zu müssen. In der Praxis ist der luxemburgische Notar der wichtigste Ansprechpartner, um dieses Verfahren einzuleiten und die Anerkennung von Erbrechten über die Grenzen hinaus zu sichern.
Zusammengefasst: Eine Immobilienerbschaft in Luxemburg erfordert die Mitwirkung eines Notars, die Einhaltung der Pflichtteilsrechte, die Kenntnis möglicher Befreiungen und die Berücksichtigung der geltenden Steuersätze. Wer rechtzeitig plant, ein Testament erstellt und sich über die Verfahren informiert, kann diesen wichtigen Schritt reibungsloser gestalten – auch wenn Vermögen oder Erben im Ausland ansässig sind.