Immobilien-Blog

Luxemburg unter Wasser: Wohnen und Versicherung

20. Juni 2018

Während sich der Sommer schon zu Beginn des Frühlings bemerkbar machte, fiel uns in den letzten Wochen der Himmel auf den Kopf. Das Land wird von heftigen Regenfällen heimgesucht und heute sind Überschwemmungen leider nicht selten. Ist Ihr Haus gegen ein solches launisches Risiko gut versichert?

Luxemburg/Hausversicherung

Sie ist obligatorisch für alle Eigentümer oder Mieter, die im Großherzogtum wohnen, egal ob sie in einem Haus oder in einer Wohnung leben. Hausratversicherungen schützen das Eigentum vor zerstörerischen Ereignissen wie Stürmen, Bränden oder Erdbeben, aber auch vor unerwarteten und unwillkommenen Ereignissen wie Diebstahl, Wasserschaden oder Multimedia-Ausrüstung-Unfällen. Für diese letzte müssen Sie möglicherweise Ihre Deckung bei Ihrem Versicherer überprüfen.

Was tun bei Wasserschäden?

Wasserschäden können in verschiedenen Situationen auftreten: eine Naturkatastrophe, abhängig von den Wetterbedingungen, einem Abwasserrückfluss oder jeglicher Art von Lecken. In jedem Fall müssen Sie darüber nachdenken, die Stromversorgung der betroffenen Bereiche oder sogar der gesamten Wohneinheit je nach Ausmaß des Schadens abzuschalten. Im Falle eines Lecks muss die betreffende Wasserversorgung ebenfalls unterbrochen werden.

Wenn es sich um eine große Naturkatastrophe handelt, wie sie das Wetter uns in letzter Zeit erleben lassen hat, können Sie zum Zeitpunkt der Veranstaltung möglicherweise nicht viel tun, abgesehen von dem Warten auf den Fall des Wasserstands. Sie könnten dann einen Schaden haben, den Sie einschätzen sollten, aber Sie sollten nicht eingreifen, ohne zuerst Ihre Versicherung zu kontaktieren, welche Ihnen die Vorgehensweise erklärt. Ein Vertreter wird entweder vor Ort sein, um das Ausmaß des Schadens zu untersuchen, oder Sie werden gebeten, das Ausmaß der Verluste zu fotografieren. Greifen Sie auf keinen Fall ohne die Zustimmung Ihres Versicherers ein und entsorgen Sie keine der zerstörten oder mit Wasser vollgesogenen Objekte, die Sie identifiziert haben.

Vorsicht, Versicherung in Luxemburg deckt nicht alles ab!

Nach den wechselhaften Wetterereignissen im Sommer 2016 war ein Großteil des Landes von Überschwemmungen betroffen. Die Versicherungsgesellschaften deckten jedoch nicht das volle Ausmaß des Schadens, weil „die Versicherung eintritt, wenn die Schadensquelle in der Wohnung liegt“, erklärte Paul-Charles Origer vom Verband der Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen (ACA-Association des compagnies d’assurance et de reassurance). „Schäden durch Wasser von außen sind nicht versichert.“ Überprüfen Sie daher Ihren Versicherungsvertrag: Der „Wasserschaden“ deckt möglicherweise nicht eine „Flut“ ab, zwei ganz unterschiedliche Begriffe für Versicherer! In Luxemburg ist es oft notwendig, letztere mit separater Versicherung unter ihren eigenen Rechten abzudecken, im Gegensatz zu Versicherungsverträgen in Frankreich, in denen sie normalerweise enthalten sind.

Das heißt, wenn Sie Opfer einer Überschwemmung geworden sind, die Ihr Auto oder Ihre Geräte betroffen hat, werden Sie sicherlich in der Lage sein, Ihre Immobilie und Mehrgefahrenversicherung zu verwenden.


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