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Strengere Bausparverträge seit der Steuerreform

14. April 2017

Die Nachricht blieb beinahe unbemerkt. Seit 1. Januar 2017 und daher seit dem Inkrafttreten der Steuerreform dürfen Bausparverträge, die in Luxemburg abgeschlossen wurden, nur noch für Bauvorhaben verwendet werden.

Bisher konnten die Auszahlungen am Ende der Ansparzeit für alles verwendet werden: Urlaub, Auto- oder Wohnwagenkauf, Bezahlung eines Führerscheins usw.

Jetzt müssen die Spargelder jedoch im Immobiliensektor genutzt werden: Mietinvestitionen, Kauf einer Immobilie, Renovierung, frühzeitige Rückzahlung eines Wohnraumkredits usw.
Laut Aussage des Finanzministers des Großherzogtums darf ein Finanzinstitut jedoch nicht die Auszahlung von Sparbeträgen an den Begünstigten verweigern, auch wenn dieser nicht beabsichtigt, das Geld im Immobiliensektor anzulegen. In diesem Fall liegt die Entscheidung hinsichtlich abzugsfähiger Beiträge bei der Steuerbehörde. (Was geschieht mit den Steuerermäßigungen, die bis dahin gewährt wurden?)

Bausparvertrag: trotz allem eine attraktive Rendite

Schwäbisch Hall, BHW und Wüstenrot sind drei Finanzdienstleister für Bausparverträge in Luxemburg. Ihre Verträge bleiben vom steuerlichen Gesichtspunkt her weiterhin sehr attraktiv. Sie erlauben auf einer Seite Einsparungen und zugleich die Optimierung der Steuerermäßigungen, wenn Sie die Einkommenssteuererklärung in Luxemburg ausfüllen.

Seit der Steuerreform kann tatsächlich jemand unter 40 Jahren mit einem Bausparvertrag bis zu 1.344 Euro pro Jahr anlegen (und daher von der Steuer absetzen), im Gegensatz zu 672 Euro vor der Reform.


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