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Investition in Immobilienobjekte in Luxemburg: Sollte man ein neues oder ein älteres Objekt kaufen?

13. Oktober 2017

Ihr Projekt ist recht einfach: Sie Investieren in eine Immobilie im Großherzogtum und dann vermieten Sie. Sie wissen nur nicht, welche Immobilienart Sie auswählen sollen.

Hier sind einige hilfreiche Tipps hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen, je nachdem, für welche Immobilienart Sie sich entscheiden.

Bei der Versteuerung Ihres Mieteinkommens ist Ihr Steuersatz unterschiedlich, abhängig davon, ob Sie ein Objekt kaufen und renovieren oder ein ganz neues Objekt bauen.

Bei der Vorbereitung Ihres Immobilienprojekts müssen Sie verschiedene Gebühren und anfallende Steuern in Betracht ziehen.

Die Anschaffungskosten sind für Käufer bereits existierender, älterer Immobilien günstiger, als für ein Objekt, das sich noch im Bau befindet.

Auch wenn in der Tat die Registrierungsgebühren für ein bereits bestehendes Objekt höher sind, ist die anfallende Mehrwertsteuer auf ein Objekt, das Arbeit erfordert niedriger, als für eine neue Immobilie.

Daher sind die Anschaffungskosten für ein neues Objekt mit derselben Grundfläche und in derselben geographischen Lage insgesamt höher.

Der nächste grundlegende Schritt besteht in der Versteuerung des Mieteinkommens aus dem gekauften Objekt.

Sie müssen natürlich das Mieteinkommen Ihrer Immobilie genauso versteuern wie Ihr Gehalt und andere Einkommen aus Investitionen.

Sie werden zu einem Beitragssatz versteuert, können aber verschiedene Steuernachlässe in Anspruch nehmen, die Beschaffungskosten genannt werden. 

Im Hinblick darauf ist der Kauf eines neuen Objekts (Immobilien, die jünger als sechs Jahre sind) vorteilhafter, da Sie die Darlehenszinsen von Ihrem Mieteinkommen abziehen können (ohne Obergrenze), und die Wertminderung der Immobilie auf sechs Prozent des Kaufwerts für Objekte festgelegt ist, die weniger als sechs Jahre alt sind (der Grund ausgeschlossen).
Es ist auch ratsam, ein Darlehen aufzunehmen, selbst wenn Sie über den nötigen Barbetrag zum Kauf des Objekts verfügen, da ein solches Darlehen Ihnen wesentliche Vorteile beim steuerlichen Nachlass hinsichtlich des Mieteinkommens verschafft.

Der letzte Schritt ist der Wiederverkauf Ihrer Immobilie.

Dazu müssen Sie wissen, dass Sie einen vorteilhafteren Kapitalgewinn erhalten, wenn Sie als Eigentümer Ihre Immobilie nach mindestens zwei Jahren verkaufen; dies nennt sich „Veräußerungsgewinn“. Zu dieser Zeit wird der Kaufwert Ihres Objekts neu veranlagt.
Andernfalls, wenn Sie Ihre Immobilie weniger als zwei Jahre nach dem Kauf wiederverkaufen, werden Sie von keinem Nachlass und keiner Neuveranlagung profitieren. Ihr Kapitalgewinn wird als „spekulativ“ betrachtet und zu Ihrem Beitragssatz versteuert.
Wenn Sie Ihr Objekt vor Ende 2017 veräußern möchten, achten Sie bitte darauf, ob das Verkaufsdatum zwischen dem 01.07.2016 und dem 31.12.2017 liegt, da dann der Steuerbetrag ein Viertel Ihres Beitragssatzes ausmacht. 

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