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Expat Reiseführer – Wohnsitz in Luxemburg: Das Fahren eines eigenes Fahrzeugs

22. August 2017

Sie haben also beschlossen nach Luxemburg zu ziehen und dort zu leben. Hier erfahren Sie, was Sie über das Fahren Ihres eigenen Fahrzeugs im Großherzogtum wissen müssen:

Führerscheine in Luxemburg

In Luxemburg muss man einen Führerschein haben, der der Fahrzeugkategorie entspricht, die Sie fahren: Auto, Motorrad, LKW usw.
Als neuer Einwohner Luxemburgs aus einem anderen Land können Sie mit Ihrem ausländischen Führerschein im Großherzogtum fahren.

Sie können die Anmeldung Ihres Führerscheins bei der Nationalen Gesellschaft für Kfz-Verkehr (Société nationale de circulation automobile - SNCA) anfordern, wenn Sie Ihr Führerschein aus einem der Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) stammt.
Diese Anmeldung wird benötigt, wenn Ihr ausländischer Führerschein verloren gegangen ist oder gestohlen wurde. Die SNCA wird in der Lage sein, ihn ohne große administrative Probleme zu ersetzen.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Führerschein im Falle einer Aussetzung, Stornierung oder eines Entzugs aufgrund einer Verletzung oder eines Punktverlusts in Luxemburg angemeldet werden muss.

Wenn Sie aus einem Land außerhalb des EWR kommen, haben Sie ein Jahr Zeit, um Ihren Führerschein in einen Luxemburger Führerschein umzuwandeln.

Strassenverkehrsgesetze in Luxemburg

Im Großherzogtum Luxemburg sind einige Verkehrsregeln zu beachten:

  • Fahren Sie auf der rechten Seite der Straße,
  • Geschwindigkeitsbegrenzungen, sofern nicht anders angegeben, betragen 50 km/h in den Städten, 90 km/h außerhalb von Städten (75 km/h für Lkws und Busse) und 130 km/h auf Autobahnen (90 km/h für Lkws und Busse).
  • Es müssen Sicherheitsgurte getragen werden.
  • Das Benutzen eines Mobiltelefons ist verboten.
  • Die allgemeine Promillegrenze beträgt 0,5 % oder 0,2 % für junge Fahrer.
  • In Ihrem Fahrzeug muss sich ein reflektierendes Kleidungsstück für den Fall einer Panne oder eines Notstopps auf der Straßenseite befinden.

Es liegt in der Verantwortung jedes einzelnen Fahrers in Luxemburg, über die geltenden Verkehrsgesetze informiert zu sein.

Zulassung und technische Inspektion in Luxemburg

Ihr Fahrzeug muss zugelassen sein. Als neuer Einwohner haben Sie eine Frist von 6 Monaten, um die Zulassung in Luxemburg zu beantragen. Es wird eine Kanzleisteuer in Höhe von 50 € für die Zulassung erhoben.
In Luxemburg können Sie ein individuelles Kennzeichen anfordern. In diesem Fall kommen weitere 50 € zur Kanzleisteuer für die Zulassung hinzu.

Als Inhaber eines eigenen Fahrzeugs in Luxemburg müssen Sie eine Bescheinigung über die technische Inspektion vorlegen.
Beachten Sie, dass Sie diese technische Inspektion in einem autorisierten Zentrum innerhalb von 4 Jahren nach dem Datum der Erstzulassung, 6 Jahre nach dem Datum der Erstzulassung und danach jedes Jahr durchführen müssen.
Der Preis für eine technische Inspektion in einer der 3 Inspektionsstationen der Nationalen Gesellschaft für Technische Inspektion (Société nationale de contrôle technique - SNCT) beträgt 37,50 €.
Wenn Ihr Fahrzeug die Inspektion besteht, erhalten Sie eine Bescheinigung.

Kfz-Steuern und -Versicherung in Luxemburg

Im Großherzogtum Luxemburg unterliegen Besitzer von Kraftfahrzeugen einer Steuer, die entweder auf der Motorgröße des Fahrzeugs (wenn dieses erstmals vor dem 1. Jan. 2001 zugelassen wurde) oder auf Kohlendioxidemissionen beruhen (wenn dieses erstmals nach dem 1. Jan. 2001 zugelassen wurde).
Diese Steuer wird Ihnen von der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (Administration des douanes et accises) in Rechnung gestellt. Sobald sie bezahlt wurde, erhalten Sie eine Steuerplakette, die Sie in Ihrem Fahrzeug aufbewahren müssen, um sie im Falle einer Inspektion vorzulegen.

Darüber hinaus muss Ihr Fahrzeug von einer zugelassenen Versicherungsgesellschaft versichert sein, um auf den Straßen Luxemburgs fahren zu dürfen. Sie müssen eine Haftpflichtversicherung abschließen, die Sie als Fahrer gegen Schäden versichert, die von Dritten erlitten wurden. Achtung: Diese Haftpflicht schützt Dritte, aber deckt Ihren Schaden nicht direkt ab. Dafür müssen Sie eine zusätzliche Versicherung abschließen.

Vollständige Informationen und Details zur Kontaktaufnahme mit Behörden finden Sie auf der Regierungs-Webseite:
(französisch)


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