Immobilien-Blog

Eigentumswohnungen: Einrichtung eines Betriebsfonds

13. April 2022

Darstellung des Gesetzentwurfs und seines Ziels

Die Regierung hat kürzlich einen Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Baufonds für Eigentumswohnungen in Luxemburg (unabhängig von Größe oder Baujahr) vorgelegt. Jeder Miteigentümer ist dazu verpflichtet, einen jährlichen Beitrag zu diesem Fonds beizutragen, um die Kosten für die Renovierungsarbeiten der nachstehend aufgeführten Gemeinschaftsbereiche zu decken:

  • energetische Renovierungen
  • schaffung von Infrastruktur für die Installation von Installationskanälen
  • die Installation von Erzeugungs- und Speichereinheiten für erneuerbare Energie (Sonne, Wind und Geothermie).

Die auszuführenden Arbeiten und die genaue Beitragshöhe werden durch Mehrheitsbeschluss auf der Mitgliederversammlung der Miteigentümerschaft beschlossen. Allerdings hat die Regierung die Beitragshöhe nach EPC (Energieausweis) der Eigentumswohnung klassifiziert:

  • klassen A+, A, B, C = 3 €/m²
  • klassen D, E = 5 €/m²
  • klassen F, G, H, I oder kein gültiger CPE = 6 €/m².

Bei einem Miteigentum von 1000 m² entspricht dies 6000 €/Jahr, die entsprechend den Anteilen aller Miteigentümer zu verteilen sind.

Weitere Einzelheiten.

Das Ziel dieses Gesetzentwurfs ist die Übereinstimmung der Energieeffizienz von Wohngebäuden in Luxemburg. Tatsächlich besteht eine beträchtliche Lücke zwischen der Leistung von neuen und alten Wohnungen. Die Regierung will daher die Energiewende bei noch zu energieintensivem Wohnen beschleunigen.

Welche Einschränkungen des Gesetzentwurfs sind zu beachten?

Das Gesetz verlangt von Miteigentümern, jedem, der Interesse am Erwerb von Wohnraum bekundet, einen Originalauszug des Arbeitsfonds vorzulegen. Es ist jedoch nicht festgelegt, ob die Eigentümer dieses Dokument bei der Kontaktaufnahme, beim ersten Besuch oder bei der Unterzeichnung des Kaufvertrags vorlegen müssen.

Außerdem wird der Betrag des jährlichen Beitrags für weniger energieeffiziente Wohnungen höher sein, was Haushalte benachteiligen wird, die sich keine neuen Wohnungen leisten können. Somit wird der Großteil der an diese Betriebskassen gezahlten Beiträge von den sozial schwächeren Haushalten getragen.

Wie kann dieses Projekt optimiert werden?

Damit diese Gesetzesvorlage der luxemburgischen Immobilienlandschaft, aber auch allen Einwohnern des Großherzogtums zugutekommt, wäre es angemessen, die Jahresbeiträge an die Betriebskasse der Eigentumswohnungen ganz oder teilweise von der Steuer zu befreien. Laut der Handelskammer würde diese Maßnahme den sozial schwächeren Haushalten und und all jenen Personen helfen, die kürzlich Eigentum erworben haben und erhebliche finanzielle Anstrengungen bei ihrer Wohnungssuche unternehmen müssen.

Suchen Sie eine Wohnung oder ein Haus in Luxemburg? Gehen Sie hier.