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Die Registrierung von Mietverträgen ist in Luxemburg nicht mehr verpflichtend

13. Januar 2017

Immobilienagenturen, Eigentümer und Mieter haben sich auf neue Regelungen zur Registrierung von Mietverträgen im Großherzogtum geeignet, die ab dem 1. Januar 2017 gültig sind.

Pachtverträge registrieren : wie und warum ?

Bisher sah das Gesetz vor, dass jeder schriftliche Mietvertrag, ob kommerzieller, beruflicher oder privater Art, obligatorisch registriert und eine Abschrift bei der Administration de l’Enregistrement et des Domaines, oder im Falle von Mietverträgen mit einer Laufzeit von mehr als 9 Jahren, beim Bureau des hypothèques hinterlegt werden musste.

Im Klartext ging es darum, Mietverträge offiziell zu machen und das Anfangsdatum des Vertrages festzulegen, damit er von Dritten angefochten werden kann. Auf diese Weise war es keiner der Parteien möglich, die Existenz und den Inhalt des Mietvertrages zu ignorieren. Dies verschuf z.B. Mietern Sicherheit bei Eigentümerwechseln.

Ein Registrierungsrecht stand dem Antragsteller zu und berechnete sich vor allem nach der Dauer und Höhe der Miete.

Was sich ab dem 1. Januar 2017 ändert

Viele Luxemburger haben die Regelungen ignoriert und das Risiko von Sanktionen und Strafen in Kauf genommen. Eigentümer und Mieter waren sich oft nicht einig, wer für die Registrierung verantwortlich ist und wer die Gebühren dafür zu zahlen hatte.

Im Zuge ihrer Steuerreform hat die Regierung deshalb entschieden, die Pflicht zur Registrierung und Abschrift von Mietverträgen abzuschafen. Allerdings bleibt die Möglichkeit, diese Schritte vorzunehmen, weiterhin bestehen, um von dem Schutz, den sie bieten, zu profitieren. Die Registrierungs- und Transkriptionsgebühren sind weiterhin aktuell.

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