Immobilien-Blog

Subventionierte Miete in Luxemburg

15. September 2015


Die neue Miet - Subventionsregelung, die im Mai 2015 veröffentlicht wurde, war der mit Spannung erwartete Teil der Wohnungspolitik, die bis Anfang 2016 umgesetzt werden soll. Während wir auf die Ergebnisse warten, lassen Sie uns zu dieser Maßnahme zurückkehren, die für die Haushalte mit den niedrigsten Einkommen gedacht ist.

Ausgleich für sprunghaft ansteigende Mieten


Das Konzept der Subventionierung basiert auf zwei Beobachtungen. Die Erste betrifft den akuten Mangel an Sozialwohnungen, die viele Haushalte und Familien mit niedrigem Einkommen dazu zwingt, private Wohnungsvermietungen in Anspruch zu nehmen. Die Zweite betrifft den stetigen und sehr deutlichen Anstieg der Mieten, fast 36 % zwischen 2015 und 2014 gemäß der Housing-Observatory (Wohnungsbauerfassungsstelle). Die durch diese beiden Phänomen geschaffene Situation ist wirklich problematisch geworden. In Erwartung des Abschlusses der bereits abgestimmten sozialen Wohnungsbau-Projekte hat der Staatssekretär für den Wohnungsbau beschlossen, den Familien mit dem niedrigsten Einkommen mit der Subventionierung Ihrer Miete zu helfen.

Wer hat Anspruch auf den Mietzuschuss?


Gemäß den vom Staatssekretär für den Wohnungsbau gelieferten Informationen werden die Mietzuschüsse die Mieter der privaten Wohnungsbaubestände im Großherzogtum betreffen. Die zwei Hauptbedingungen für eine Berechtigung sind: man muss bereits ein Mieter sein und nachweisen können, dass das Einkommen unter der Niedrig-Einkommen-Grenze liegt (unter 3.713 € pro Monat für eine Familie mit zwei Kindern, unter 3.183 € für eine Familie mit einem Kind und unter 1.768 € für eine Einzelperson). Der Haushalt muss weiterhin mehr als 33 % seines Einkommens für die Mietzahlung aufbringen. Außerdem soll das System sehr schnell auf die Personen ausgedehnt werden, die unter das GMI fallen - guaranteed minimum imcome oder garantiertes Mindesteinkommen - oder unter das Einkommen für Schwerbehinderte. Nach Prognosen werden ungefähr 19.000 Haushalte von dieser Maßnahme für die Mietunterstützung profitieren, das sind fast 7 % der Mieter in den privaten Wohnungsbeständen.

Wie wird der Mietzuschuss kalkuliert?


Um eine möglichst gerechte Anwendung zu erreichen, soll der Mietzuschuss gemäß einer Miet-Benchmark kalkuliert werden, die dem nationalen Level der Durchschnittsmiete basierend auf den theoretischem Bedürfnissen eines Haushalts entspricht. Somit gilt für eine Familie mit zwei Kindern der monatliche Miet-Referenzbetrag 1.249 €. Darüber hinaus wird die Beihilfe gekappt. Ohne jemals die tatsächliche Höhe der Miete zu überschreiten, wird der Höchstbetrag wie folgt lauten: 124 € pro Monat für eine Einzelperson, 149 € für einen Haushalt mit einem Kind und 174 € für eine vierköpfige Familie. Um dieses neue soziale Wohnraumförderungsprojekt zu finanzieren, wurde dem Staatssekretär ein jährliches Budget von fast 29 Millionen Euro gewährt.

Der Mietzuschuss, der ein Teil der sozialen Wohnungspolitik ist, ist eine der wichtigsten Maßnahmen für die Personen mit den niedrigsten Einkommen. Das soll vor allem diejenigen Familien ermutigen, die sich in einer stabilen Beschäftigungssituation aber mit einem niedrigen Einkommen befinden und die in Luxemburg wohnen möchten. Um verfügbare Mietwohnungen im Großherzogtum zu finden, besuchen Sie bitte IMMOTOP.LU!