Immobilien-Blog

Eine neue Norm zur Berechnung der Wohnfläche von Häusern und Wohnungen

16. März 2016


Bis zum heutigen Tage gab es in Luxemburg keine genaue und rechtlich verbindliche Definition dessen, was tatsächlich als Wohnfläche gilt – eine Tatsache, die oftmals zu Streitigkeiten zwischen Käufern und Verkäufern führte.

Das „Luxemburgische Institut für die Standardisierung, die Akkreditierung, und die Sicherheit und Qualität von Produkten und Dienstleistungen“ (französische Bezeichnung: „L’Institut luxembourgeois de la normalisation, de l’accréditation, de la sécurité et qualité des produits et services“, Abkürzung: ILNAS) hat jetzt allerdings einen Konsens darüber erreicht, was in Luxemburg als Norm für die Berechnung der tatsächlichen Wohnfläche gelten soll.

Diese neue Norm gilt für sämtliche Häuser und Wohnungen – ganz egal, ob es sich dabei um freistehende Villen oder um Apartments in einem Wohnhaus handelt, und unabhängig davon, ob es sich um Neubauten oder Altbauten handelt.

Die Wohnfläche besteht demgemäß aus der Summe der Fläche der einzelnen Wohnräume (Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Ankleideräume und begehbare Kleiderschränke, etc.), den Waschräumen (Badezimmer, Toiletten, etc.), Fluren, Korridoren und Treppenhäusern, sowie Zwischen- oder Halbgeschossen und/oder Dachgeschossen, sofern diese für den Wohngebrauch vollständig ausgebaut sind.

Nicht zur Wohnfläche zählen sämtliche Teile von Räumen, deren Deckenhöhe weniger als 2 m beträgt, Stützeinrichtungen und tragende Elemente, sämtliche Wände, die Wandöffnungen von Fenstern und Türen, die Treppenöffnungen in Treppenhäusern, nicht als Wohnraum zu gebrauchende Dachböden oder theoretisch als Wohnraum ausbaubare Dachböden, die allerdings tatsächlich noch nicht ausgebaut wurden.

Sämtliche Nutzflächen zählen ebenfalls nicht zum Wohnraum. Dazu gehören unter anderem Garagen, Tiefgaragen, innerhalb oder außerhalb des Hauses gelegene Stellplätze, Carports, Terrassen, Loggias, Balkone, Kellerräume, Dachböden, nicht beheizte Verandas, Kabelkanäle und Technikräume, sowie Mansarden, Halb- und Zwischengeschosse, die nicht als Wohnraum ausgebaut wurden.

Diese neue Norm wird dazu beitragen, Rechtsstreitigkeiten über die Definition von Wohnraum zu vermeiden, indem sie den Verkäufern, den Käufern und den Immobilienmaklern gleichermaßen feste Richtlinien zur Bestimmung der Wohnfläche an die Hand gibt.

Eine weitere praktische Zielsetzung besteht darin, es den Leuten leichter zu machen, die tatsächliche Wohnfläche auszumessen und zu überprüfen, wodurch der Vergleich mehrerer verschiedener Häuser und/oder Wohnungen miteinander deutlich vereinfacht wird.