Immobilien-Blog

Die Auswirkungen geänderter Mehrwertsteuersätze in Luxemburg auf den Immobilienmarkt.

20. November 2014


Die Erhöhung der Mehrwertsteuer wurde vorhergesagt, geplant und dann vor kurzem bestätigt, dass sie ab 1. Januar 2015 Realität in Luxemburg wird. Bis dahin genoss die Immobilienbranche eine MwSt.-Sonderregelung von 3 % anstatt 15 % und wird nun mit Sicherheit von dieser Reform getroffen werden. Aber in welchem Ausmaß? Dies bleibt abzuwarten.

Wir wird diese Änderung der Mehrwertsteuer in der Immobilienwirtschaft angewendet?


Da da das Gesetz noch nicht gebilligt wurde, sind immer noch Änderungen möglich. Die Bedingungen für die Billigung der Änderungen der Mehrwertsteuer scheinen schon recht klar zu sein: Bis jetzt hatte der Staat eine Reduzierung von 12 % Steuer gewährt – es wurden 3 % anstatt des Stanardsatzes von 15 % angewendet – dies betraf den Bau neuer Gebäude, die als Wohnhäuser gedacht sind sowie für Restaurierungsarbeiten von bis zu 50.000 EUR pro Residenz. Diese Regelung wird je nach Situation angepasst.

Für Hauptwohnsitze

Der Staat hat die Absicht, den ultra-reduzierten Satz von 3 % für den Bau neuer Häuser, die als Hauptwohnsitz dienen sollen, beizubehalten. Bedenkt man aber die Weise, mit der Steuergrenzen berechnet werden, werden die Bedingungen der Anwendung spürbar verändert. Da diese Grenzen tatsächlich dem Unterschied zwischen dem Standardsatz und dem ultra-reduzierten Satz entsprechen, wird die Erhöhung von 15 auf 17 % des Standardsatzes eine Reduzierung der Summe zur Folge haben, die von dem ultra-reduzierten Satz beeinflusst wurden. Kurz gesagt wird der zuschussfähige Betrag von 416.000 EUR auf 359.000 EUR sinken.

Für Investoren

Bei einer Investition in Mieteinnahmen wird der ultra-reduzierte Satz von 3 % einfach bis 1. Januar 2015 entfernt. Die Mehrwertsteuerrate wird dann 17 % sein, das heißt, Kosten werden um 14 % steigen. Natürlich werden Bauarbeiten, die bis zum 31. Dezember 2014 beginnen, nicht davon betroffen sein.

Auswirkungen auf den Immobilienmarkt


Obwohl es momentan eine Gewissheit ist, könnte diese Erhöhung der MwSt. immer noch verändert werden, weswegen Immobilienexperten natürlich versuchen, sich bei der Entscheidung einzuschalten. Obwohl sie in der Tat überall ansteigt, wurde der Immobilienmarkt in Luxemburg auch von der Krise beeinflusst. Das Fehlen von Sozialwohnungen und Mietwohnungen hat auch für Probleme gesorgt. Die Änderung des Mehrwertsteuerregelung wird starke Auswirkungen auf Haushalte mit geringerem Einkommen haben, indem sie den Zugang begrenzt, eigene Immobilien zu besitzen. Außerdem gibt es keinen Zweifel daran, dass die Erhöhung von 3 auf 17 % beim Häuserbau zum Zwecke der Vermietung Investitionen verlangsamen wird und eine Entmutigung für den Start großer Immobilienprojekte sein wird. Der Mangel an Mieteigentum wird sicherlich auch anhalten...